Für die Aufnahme in das "Guinness Buch der Rekorde" mussten mehrere Kriterien erfüllt werden:
Das Objekt musste eine originalgetreue Nachbildung eines alltäglichen Gegenstandes sein, jedoch mindestens zehn Mal größer. Zudem musste das Objekt dieselbe Funktion ausüben wie der Alltagsgegenstand; nämlich mit Bier befüllbar sein.
Am 24. August 2010 erreichte die Bestätigung aus der Guinness Zentrale in London den Firmensitz der Brauerei Forst:
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